Patientenverfügung
Die Patientenverfügung wird durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt.
Dadurch ist der Bevollmächtigte in der Lage, den Willen aus der Patientenverfügung gegenüber den zuständigen Ärzten zu vertreten. Mit einer Patientenverfügung kann man Wünsche zur medizinischen Behandlung äußern und zwar zu einem Zeitpunkt in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit vorliegt.
In einer Patientenverfügung kann genau beschrieben werden, wie man sich die medizinische Behandlung vorstellt. Auch hier empfehle ich, um eine größere Rechtssicherheit zu erlangen, eine notarielle Beurkundung.
Zumindest sollte aber die Patientenverfügung schriftlich abgefasst werden. Gemeinsam werden die Vorschläge für den Inhalt der Patientenverfügung in meiner Kanzlei erarbeitet und als Entwurf, bei Wunsch, an den Notar zur Beurkundung weitergeleitet. So entsteht eine individuelle Patientenverfügung. Der in der Patientenverfügung ausgedrückte Wille kann durch den Vorsorgebevollmächtigten durchgesetzt werden. Es muss eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden.
Die Patientenverfügung kann zusammen mit der Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.