Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung beruht vornehmlich auf dem Interesse des Erblassers an dem künftigen Schicksal seines Vermögens. (Bay. OLG 76,67).

Der Erblasser bestimmt hier durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, wie nach seinem Tod mit dem Erbe zu verfahren ist. Der Wille des Erblassers wird durch den Testamentsvollstreckers ausgeführt. Der Testamentsvollstrecker ist vergleichbar mit einem Treuhänder und seine Tätigkeit beginnt erst mit der Annahme seines Amtes.

Auch in diesem Bereich erfolgen ständige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen.

Sollten Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen können Sie sich jederzeit gerne
persönlich mit uns in Verbindung setzen.

Zertifikat Testamentsvollstrecker